Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht befasst sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen. Wir unterstützen Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und verteidigen Ärzte gegen unberechtigte Vorwürfe. Dabei arbeiten wir eng mit Gutachtern zusammen und streben, wenn möglich, außergerichtliche Lösungen an.

Das Arzthaftungsrecht behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern, Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen. Patienten, die durch fehlerhafte Behandlungen oder Aufklärungsversäumnisse geschädigt wurden, können hier Ansprüche geltend machen. Häufig geht es um unzureichende medizinische Aufklärung oder Diagnosefehler.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Patient erleidet bleibende Schäden nach einer Operation, bei der er unzureichend über Risiken informiert wurde. Wir beraten und vertreten Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche und arbeiten eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Beweislast zu untermauern.

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Unterstützung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen, die gegen Vorwürfe der Fehlbehandlung verteidigt werden. Oft liegt der Fokus auf der Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und der Abwehr unberechtigter Forderungen. Ein Arzt kann beispielsweise für Behandlungsfehler haftbar gemacht werden, wenn nachweislich eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Hierbei vertreten wir Mediziner im Prozess und streben außergerichtliche Lösungen an, um Reputationsschäden zu minimieren.

Ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum für Patienten, Ärzte oder Angehörige:

  • Patientenberatung
  • Klagevorbereitung
  • Mediationsverfahren zwischen Patient und Mediziner
  • Schlichtungsverfahren
  • Schadensersatzklagen bei Behandlungsfehlern
  • Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Behandlungsfehlern
  • Beratung bei Aufklärungspflichtverletzungen und unzureichender Risikoaufklärung
  • Unterstützung bei Gutachtenverfahren und ärztlichen Berufshaftpflichtfällen
  • Verteidigung von Ärzten gegen unberechtigte Vorwürfe
  • Präventive Beratung für medizinische Einrichtungen und Haftungsminimierung
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