Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechtssystems und befasst sich mit Verstößen, die zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber dennoch sanktioniert werden. Diese Rechtsverstöße betreffen häufig Bereiche wie den Straßenverkehr, Umweltschutz oder die öffentliche Sicherheit. Ob Bußgeldverfahren, Fahrverbote oder Punkte in Flensburg – wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und für faire Verfahren zu sorgen. Vertrauen Sie unserer Expertise im Ordnungswidrigkeitenrecht, um unnötige Sanktionen zu vermeiden.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht dient der Ahndung von rechtlichen Verstößen, die keine Straftaten darstellen, aber dennoch mit Sanktionen belegt werden. Diese Verstöße, die sich häufig im alltäglichen Leben ereignen, können in verschiedenen Bereichen auftreten, wie z. B. im Straßenverkehr, im Umweltrecht oder bei der Einhaltung von Vorschriften der öffentlichen Sicherheit. Typische Sanktionen umfassen Bußgelder, Verwarnungen, Fahrverbote oder auch Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg).

Bußgeldverfahren und Verteidigungsmöglichkeiten

Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid. Darin werden dem Betroffenen die Details des Verstoßes mitgeteilt und eine Sanktion verhängt. Wichtig ist, dass ein Bußgeldbescheid nicht automatisch hingenommen werden muss. In vielen Fällen gibt es rechtliche Mittel und Wege, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Insbesondere bei Verkehrsverstößen, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer, können technische Fehler bei der Messung oder formale Fehler im Bußgeldverfahren zur Aufhebung des Bescheids führen. Wir prüfen jeden Fall individuell und suchen nach möglichen Verteidigungsansätzen, um die Sanktionen zu minimieren oder ganz abzuwenden.

Beispiele aus der Justiz

Ein bekanntes Beispiel für die Überprüfung von Bußgeldbescheiden findet sich im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 20. Juni 2018 (Az. 2 Ss (OWi) 175/18). In diesem Fall wurde ein Autofahrer aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld und Fahrverbot verurteilt. Das Gericht hob den Bußgeldbescheid jedoch auf, da die Messung mit einem fehleranfälligen Gerät durchgeführt wurde. Solche Urteile zeigen, dass es sich lohnen kann, Bußgeldbescheide genau zu überprüfen.

Ein weiteres Beispiel betrifft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 12. März 2019 (Az. 3 C 13.17), bei dem es um die Rücknahme eines Führerscheins nach wiederholten Verkehrsverstößen ging. Hier entschied das Gericht, dass das Punktesystem in Flensburg nicht korrekt angewendet wurde und der Betroffene seinen Führerschein behalten durfte.

Fazit

Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft viele alltägliche Situationen, und die Folgen eines Bußgeldbescheids können weitreichend sein – sei es durch ein hohes Bußgeld, Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und sorgfältige Überprüfung des Verfahrens kann helfen, ungerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Sie bestmöglich zu vertreten.

Häufige Vorwürfe in diesem Bereich sind

  • Wir befassen uns mit Verstößen, die keine Straftaten darstellen, aber dennoch sanktioniert werden.Wir verteidigen Sie bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel.
  • Wir vertreten Sie bei Verstößen gegen das Umweltrecht.
  • Wir helfen Ihnen bei Problemen mit der öffentlichen Sicherheit und der Missachtung von Auflagen.
  • Wir begleiten Sie durch das Bußgeldverfahren, das oft durch einen Anhörungsbogen eingeleitet wird.
  • Wir prüfen Ihren Fall und suchen nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen Bußgeldbescheide.
  • Wir konnten in Fällen wie dem des OLG Oldenburg Bußgeldbescheide wegen fehlerhafter Messungen aufheben lassen.
  • Wir verteidigen Ihre Interessen, wie beim Urteil des BVerwG, wo ein Führerscheinentzug aufgrund falscher Punktebewertung abgewendet werden konnte.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Sanktionen wie Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte vermieden oder gemindert werden.

     

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