Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge und wirft oft komplexe rechtliche Fragen auf. Ob Testament, Erbvertrag oder Pflichtteil – wir beraten Sie umfassend. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Phasen der Nachlassregelung zur Seite.

Das Erbrecht spielt eine zentrale Rolle in der Nachlassplanung und der Vermögensverteilung nach einem Todesfall. Dabei gibt es viele Aspekte, die geklärt werden müssen: Wer erbt? Welche Rechte haben Pflichtteilsberechtigte? Wie werden Schulden des Erblassers behandelt?

Ein häufiger Fall ist der Streit um den Pflichtteil. Nach deutschem Recht haben nahe Angehörige, wie Kinder und Ehegatten, einen Anspruch auf einen Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Ein Beispiel aus der Praxis: In einem Fall entschied das Oberlandesgericht München, dass ein enterbter Sohn seinen Pflichtteil von seiner Mutter geltend machen konnte, obwohl das Testament zugunsten eines anderen Familienmitglieds ausgefallen war. Solche Konflikte sind häufig und erfordern fundierte rechtliche Beratung.

Auch die Testamentsgestaltung ist entscheidend, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ein sorgfältig aufgesetztes Testament kann sicherstellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtssicher umgesetzt wird. Unsere Kanzlei berät umfassend in allen Fragen der Testamentsgestaltung, Erbverträge und Nachlassplanung, um klare Regelungen zu schaffen.

Zudem treten häufig Fragen zur Haftung für Nachlassschulden auf. Wer eine Erbschaft annimmt, muss auch die Schulden des Verstorbenen übernehmen. Hier ist oft eine rechtzeitige Ausschlagung der Erbschaft oder eine Nachlassverwaltung ratsam, um ungewollte finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gestaltung Ihrer Nachlassplanung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen. Dabei stehen Ihre individuellen Wünsche und rechtliche Sicherheit im Vordergrund.

Wir beraten Erben, Erbengemeinschaften und Nachlassende. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Beratung zu Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten
  • Nachlassverwaltung und Haftung für Nachlassschulden
  • Erbausschlagung und Erbannahme
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