Familienrecht

Das Familienrecht regelt rechtliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Wir unterstützen Mandanten bei der Klärung von Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüchen und Sorgerechtsfragen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei setzen wir uns für faire und einvernehmliche Lösungen ein, insbesondere in emotional belastenden Situationen.

Kurt Kretschmer, Nevzat Gergec, Wolfgang Müller-Kallweit, Arbeitsrecht, Strafrecht, Baurecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht, Lüneburg, Beratung

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Familien, insbesondere Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensfragen. Dabei stehen oft sehr emotionale Themen im Vordergrund, die nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Fingerspitzengefühl erfordern. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts, von der Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Ein zentraler Bereich des Familienrechts ist das Scheidungsverfahren. Hier müssen viele Fragen geklärt werden, etwa die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Versorgungsausgleich oder der Unterhalt für den Ex-Partner und gemeinsame Kinder. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ehepaar lässt sich nach 15 Jahren Ehe scheiden. Beide Partner haben während der Ehe gemeinsam ein Haus erworben, das nun im Rahmen der Scheidung aufgeteilt werden muss. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden, notfalls auch vor Gericht.

Das Sorgerecht ist ein weiteres häufiges Thema im Familienrecht, besonders wenn es um minderjährige Kinder geht. Elternteile, die sich trennen, müssen oft klären, wer das Sorgerecht erhält und wie der Umgang geregelt wird. In strittigen Fällen vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht und setzen uns für die Wahrung ihrer Rechte ein.

Ein weiteres häufiges Thema ist der Unterhalt. Sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt müssen nach einer Trennung oder Scheidung geregelt werden. Hier berechnen wir die Unterhaltsansprüche unserer Mandanten und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte, etwa wenn der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

Wir beraten zu allen Fragen des Familienrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesonders:

  • Beratung und Vertretung bei Scheidungsverfahren und Vermögensaufteilung
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehepartner
  • Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für minderjährige Kinder
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen über den Versorgungsausgleich
  • Mediation und außergerichtliche Lösungen für familiäre Streitigkeiten
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