I. Bezugnehmend auf die Situation in der Wohnraummiete:   Frage 1:  Darf Mietern seit 1. April, die wegen der Corona Pandemie in               Zahlungsschwierigkeiten geraten, nicht nach 2 Monaten Mietrückstand       gekündigt werden? Grundsätzlich gilt: Zahlt der...