Das Arbeitsrecht betrifft alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In der Praxis treten häufig Konflikte im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitsverträgen auf. Dabei sind beide Seiten oftmals auf rechtlichen Beistand angewiesen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Oft fühlen sich Arbeitnehmer ungerecht behandelt oder ungerechtfertigt entlassen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine fristlose Kündigung aufgrund von angeblichem Fehlverhalten, obwohl der Vorwurf nicht nachweisbar ist. In solchen Fällen prüfen wir die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und vertreten den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht. Der Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, besonders im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes. Hier unterstützen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, um eine rechtssichere und faire Lösung zu finden.
Für Arbeitgeber ist es entscheidend, Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, um spätere Konflikte zu vermeiden. Hier beraten wir umfassend bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, etwa in Bezug auf Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) oder Regelungen zur Arbeitszeit und Vergütung. Ebenso beraten wir Arbeitnehmer, um sicherzustellen, dass ihre Verträge keine unzulässigen Klauseln enthalten.
Auch Abmahnungen sind häufig Anlass für Auseinandersetzungen. Eine Abmahnung muss klare rechtliche Kriterien erfüllen, damit sie wirksam ist. Wir prüfen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, ob eine Abmahnung rechtmäßig erteilt wurde oder ob sie zurückgenommen werden muss.
Im kollektiven Arbeitsrecht spielen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte eine große Rolle. Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und beraten Arbeitnehmervertretungen im Rahmen von Verhandlungen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Gerade bei Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen stehen die Rechte der Arbeitnehmer im Vordergrund, etwa bei Sozialplänen oder Interessenausgleichen.