grundstÜcksrecht

Das Grundstücksrecht regelt den Erwerb, die Nutzung und Veräußerung von Immobilien sowie Eigentumsrechte und Grundpfandrechte. Wir unterstützen Mandanten bei Grundstückskaufverträgen, der Klärung von Eigentumsgrenzen und der Durchsetzung von Wegerechten oder Hypotheken. Dabei bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Grundstücksrechts, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Das Grundstücksrecht umfasst alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung und der Veräußerung von Immobilien. Es regelt sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Belange, insbesondere das Eigentumsrecht, Grundpfandrechte und Erschließungsfragen. Im Vordergrund stehen oft Themen wie Grundstückskaufverträge, Wegerechte und Baulasten.

Ein häufiges Problem im Grundstücksrecht ist der Streit um Eigentumsgrenzen. Ein typisches Beispiel: Ein Grundstückseigentümer stellt fest, dass der Nachbar einen Teil seines Grundstücks unrechtmäßig nutzt. Hier unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihr Eigentum zu verteidigen und erforderlichenfalls eine gerichtliche Feststellung der Grundstücksgrenzen zu erwirken.

Auch der Kauf von Grundstücken ist oft mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. In vielen Fällen müssen Grundstücke von Altlasten befreit oder mögliche Belastungen im Grundbuch geklärt werden. Wir beraten Käufer und Verkäufer von Immobilien umfassend bei der Gestaltung von Kaufverträgen und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Ein weiteres Thema ist das Grundpfandrecht, also die Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden zur Sicherung von Krediten. Auch hier beraten wir sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer bei der Ausgestaltung von Verträgen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Wir beraten Eigentümer und Käufer zu allen Fragen des Grundstücksrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Rechtliche Beratung bei Grundstückskaufverträgen, beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und Grundbuchangelegenheiten
  • Kaufvertrag: Prüfung, Gestaltung und Änderung
  • Durchsetzung von Wegerechten, Baulasten und anderen Dienstbarkeiten
  • Vertretung bei Streitigkeiten um Eigentumsrechte und Grundstücksgrenzen
  • Beratung zu Hypotheken, Grundschulden und anderen Sicherheiten
  • Unterstützung bei der Klärung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, etwa im Zusammenhang mit der Baugenehmigung
  • Bauträgervertrag
  • Mängel, Minderung oder Rückabwicklung von Verträgen
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Maklerrecht
  • Architektenrecht
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