Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Führung und Auflösung von Unternehmen sowie die Beziehungen zwischen Gesellschaftern. Wir unterstützen Mandanten bei der Wahl der Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und begleiten sie bei Umstrukturierungen, Fusionen oder Gesellschafterstreitigkeiten. Ziel ist es, rechtssichere und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen zu finden, die den langfristigen Erfolg des Unternehmens sichern.

Das Gesellschaftsrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Gründung, Führung und Auflösung von Unternehmen sowie die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern. In einer zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Wirtschaftswelt sind rechtssichere Strukturen und Verträge für Unternehmen unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein.

Ein zentrales Thema im Gesellschaftsrecht ist die Unternehmensgründung. Dabei geht es nicht nur um die Wahl der richtigen Rechtsform (z.B. GmbH, AG oder OHG), sondern auch um die rechtliche Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Gruppe von Gesellschaftern möchte ein Start-up gründen. Es stellt sich die Frage, welche Rechtsform am besten geeignet ist und wie die Verteilung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag geregelt wird. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den rechtlichen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen und unterstützen sie bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, um mögliche spätere Konflikte zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Thema im Gesellschaftsrecht ist die Umstrukturierung von Unternehmen, etwa durch Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen. Hier begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Prozesses, von der rechtlichen Planung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Umsetzung. Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen plant, zwei Tochtergesellschaften zu fusionieren, um die internen Abläufe zu straffen und Kosten zu sparen. Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen, erstellen die notwendigen Verträge und sorgen dafür, dass die Fusion rechtssicher durchgeführt wird.

Gesellschafterstreitigkeiten sind ein weiteres häufiges Problem im Gesellschaftsrecht. Oft entstehen Konflikte zwischen den Gesellschaftern über die Führung des Unternehmens, die Verteilung von Gewinnen oder den Verkauf von Gesellschaftsanteilen. In einem solchen Fall vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel ist es, eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden.

Auch im Bereich des Unternehmensverkaufs (M&A) sind wir tätig. Ein Unternehmen möchte beispielsweise eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwerben oder verkaufen. Hier prüfen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, führen Due-Diligence-Prüfungen durch und gestalten die Kaufverträge. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass der Verkauf oder Kauf rechtssicher und wirtschaftlich vorteilhaft abgewickelt wird.

Wir beraten und unterstüzen Sie in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Zu unseren Schwerpunkten zählen:

  • Beratung zur Wahl der Rechtsform und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Gründungen oder Übernahmen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Fusionen und Umstrukturierungen
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und Konflikten zwischen Geschäftsführern
  • Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A)
  • Beratung zu Haftungsfragen und Compliance im Unternehmensumfeld
  • Beratung bei Liquidation von Gesellschaften
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