I. Bezugnehmend auf die Situation in der Wohnraummiete: Frage 1: Darf Mietern seit 1. April, die wegen der Corona Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nicht nach 2 Monaten Mietrückstand gekündigt werden? Grundsätzlich gilt: Zahlt der...
I. Bezugnehmend auf die Situation in der Wohnraummiete: Frage 1: Darf Mietern seit 1. April, die wegen der Corona Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nicht nach 2 Monaten Mietrückstand gekündigt werden? Grundsätzlich gilt: Zahlt der...