familienrecht

Wir vertreten und beraten im Familienrecht bundesweit.

Wir beraten Sie über die Anforderungen der Scheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso beraten wir Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung sowie über Gestaltungsmöglichkeiten und Durchsetzbarkeit.

Die Voraussetzung für eine einvernehmliche und damit möglichst schnelle Scheidung ist das Vorliegen eines Trennungsjahres. Das Trennungsjahr können Sie in getrennten Wohnungen verbracht haben. Möglich ist aber auch ein Scheidungsverfahren, wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Dies ist vor Gericht übereinstimmend zu erklären und wird von den Familiengerichten nicht weiter überprüft.

Wir beraten Eheleute und Familien zu allen Fragen des Familienrecht. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Mediationsverfahren
  • Trennungsberatung
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