grundstÜcksrecht
Das Grundstücksrecht regelt den Erwerb, die Nutzung und Veräußerung von Immobilien sowie Eigentumsrechte und Grundpfandrechte. Wir unterstützen Mandanten bei Grundstückskaufverträgen, der Klärung von Eigentumsgrenzen und der Durchsetzung von Wegerechten oder Hypotheken. Dabei bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Grundstücksrechts, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.