Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen, mit Schwerpunkten wie Vertrags- und Kaufrecht. Wir unterstützen Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und Forderungsmanagement. Bei Bedarf vertreten wir sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Das Zivilrecht bildet das Rückgrat des deutschen Rechtssystems und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen. Im Mittelpunkt stehen dabei Vertragsrecht, Kaufrecht, Schadensersatzansprüche und das allgemeine Schuldrecht. Jeder Bürger kommt täglich mit dem Zivilrecht in Berührung, sei es durch Kaufverträge, Mietverträge oder Versicherungen.

Ein häufiges Praxisbeispiel im Zivilrecht: Ein Käufer erwirbt ein Fahrzeug, das nach kurzer Zeit erhebliche Mängel aufweist. Wir unterstützen den Mandanten bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und beraten ihn bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder einer Schadensersatzforderung. Ein weiteres klassisches Beispiel ist das Mietrecht, bei dem oft Streitigkeiten um Mietminderungen oder die Kündigung von Mietverhältnissen entstehen.

Auch das allgemeine Schuldrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts. Hier beraten wir sowohl Gläubiger als auch Schuldner bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen, etwa im Zusammenhang mit Zahlungsrückständen, Schadensersatzansprüchen oder Vertragsverletzungen. Oft können Streitigkeiten durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht.

Unsere Leistungen im Zivilrecht:

  • Beratung und Vertretung im Vertragsrecht (z. B. Kauf- und Mietverträge)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzforderungen
  • Unterstützung bei Forderungsmanagement und Inkassoverfahren
  • Vertretung in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren
  • Beratung und Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung
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