Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern, insbesondere bei Schadensregulierung und Leistungsansprüchen. Wir unterstützen Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei abgelehnten Schadensfällen oder Streitigkeiten über Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei vertreten wir sie gerichtlich und außergerichtlich, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Es umfasst sowohl private als auch gewerbliche Versicherungen, wie beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Gebäudeversicherungen. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen, insbesondere wenn es um Schadensregulierungen oder die Durchsetzung von Leistungen geht.

Ein häufiges Problem im Versicherungsrecht ist die Ablehnung von Versicherungsleistungen. Ein typischer Fall: Ein Versicherungsnehmer meldet einen Schaden an seiner Immobilie, aber die Versicherung verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass der Schaden durch Eigenverschulden verursacht wurde. Wir prüfen die Vertragsbedingungen und setzen uns für die Durchsetzung der Ansprüche unseres Mandanten ein, notfalls auch gerichtlich.

Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es häufig zu Streitigkeiten. In vielen Fällen lehnt die Versicherung die Zahlung mit der Begründung ab, dass die Berufsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Hier unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ein weiteres Thema im Versicherungsrecht ist die Haftpflichtversicherung, besonders im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Wir vertreten sowohl Geschädigte als auch Versicherungsnehmer, die Schadensersatzansprüche abwehren müssen. Dabei übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung und sorgen dafür, dass unsere Mandanten zu ihrem Recht kommen.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Versicherungsrecht umfaßt unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit Versicherungen über eine Schadensregulierung
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung einer Versicherung
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Versicherungsstreitigkeiten
  • Beratung bei Abfindungsangeboten
  • Klagen bzgl. des Leistungsspektrums
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