Das Kommunalrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Städten, Gemeinden und Kreisen. Es bildet die Grundlage für die Handlungsfähigkeit kommunaler Institutionen und deren Zusammenarbeit mit Bürgern und Unternehmen. Hier stehen oft Satzungsfragen, Vergabeverfahren oder Streitigkeiten um kommunale Bauprojekte im Mittelpunkt.
Beispielsweise könnte eine Stadt eine Satzung verabschieden, die Anwohner verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zum Hochwasserschutz an ihren Grundstücken zu ergreifen. Betroffene Bürger können sich gegen diese Verpflichtung wehren, indem sie die Rechtmäßigkeit der Satzung infrage stellen. Unsere Kanzlei berät sowohl Kommunen bei der Ausgestaltung rechtssicherer Regelungen als auch Bürger, die sich gegen kommunale Maßnahmen wehren möchten.
Mit unserer Expertise im Kommunalrecht bieten wir umfassende Beratung und Prozessführung, um Konflikte zwischen Bürgern und kommunalen Einrichtungen zu lösen.