baurecht

Wir unterstützen Bauherren, Bauunternehmer und Architekten bei der Bewältigung rechtlicher Herausforderungen im Baurecht. Wir helfen bei der Durchsetzung von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen, beraten bei der Gestaltung von Architektenverträgen und begleiten Mandanten bei der Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen. Zudem bieten wir Unterstützung bei Vergabeverfahren nach der VOB und beraten zu Honorarfragen und Architektenhaftung.

Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Bauprojekte, von der Planung über die Ausführung bis hin zur Mängelbeseitigung. Bauherren, Bauunternehmer und Architekten stehen oft vor komplexen juristischen Herausforderungen, die ohne fundierte rechtliche Beratung schwer zu bewältigen sind.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bauherr bemerkt, dass die Bauarbeiten nicht nach Plan verlaufen, es kommt zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten. Der Bauvertrag enthält zwar eine Vertragsstrafe für solche Fälle, doch der Bauunternehmer bestreitet die Verantwortung für die Verzögerungen. In einem solchen Fall unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Bauvertrag, insbesondere bei Schadensersatzforderungen und der Geltendmachung von Vertragsstrafen.

Architektenverträge sind ebenfalls ein häufiges Konfliktthema. Architekten haften für Planungsfehler und können zur Verantwortung gezogen werden, wenn durch fehlerhafte Planungen Bauverzögerungen oder Mehrkosten entstehen. Wir beraten sowohl Bauherren als auch Architekten bei der Gestaltung von Verträgen, um rechtliche Konflikte von Anfang an zu vermeiden.

Mängelbeseitigungsansprüche sind ein weiteres wichtiges Thema im Baurecht. Wenn Baumängel auftreten, etwa fehlerhafte Abdichtungen oder unsachgemäß verarbeitete Baumaterialien, muss der Bauunternehmer nachbessern. Weigert er sich, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir begleiten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Baurecht ist die Begleitung von Vergabeverfahren nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Gerade bei öffentlichen Bauprojekten ist es entscheidend, dass die Vergabe rechtskonform und transparent abläuft. Wir beraten Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, und vertreten sie bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe.

Wir beraten unsere Klienten zu allen Fragen des Baurechts. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:

  • Bauverträge
  • Architektenverträge
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung
    Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen
  • Baubegleitung
  • Mängelbeseitigungsansprüche / Schadensersatzansprüche / Leistungsverzögerungen / Anspruchsdurchsetzung
  • Vergabeverfahren nach der VOB
  • Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI
  • Architektenhaftung
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren
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